Beim Neuwagenkauf gewährt Ihnen SEAT über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine 2-jährige SEAT Garantie ohne Kilometerbegrenzung, die am Tag der Auslieferung Ihres Neuwagens beginnt.
Um die Garantie zu erhalten, müssen Sie:
Alle weiteren Bedingungen finden Sie in den Anlagen zu Ihrem Kaufvertrag.
Über die Garantie beim Neuwagenkauf hinaus erhalten Sie von SEAT auch eine 12-jährige Garantie gegen die Durchrostung der Karosserie. Diese Garantie gilt übrigens auch für alle SEAT Original Teile®, wenn sie nachträglich nach Herstellervorgaben, also von Ihrem SEAT Partner, eingebaut wurden.
Mit der SEAT Garantieverlängerung können Sie die Herstellergarantie um bis zu drei weitere Jahre verlängern. Damit schützen Sie sich vor vielen unerwarteten Reparaturkosten – und das bereits beim Neuwagenkauf, sozusagen als Ausstattungsoption.
Aber natürlich können Sie auch nachträglich in die Garantieverlängerung einsteigen: bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 gefahrenen Kilometern (bei Nachweis der Einhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle). Und selbst wenn Sie bei Ihrem SEAT Partner ein Fahrzeug erwerben, das älter als 2 Jahre ist, können Sie auch dort – in einem Produktpaket mit der Kfz-Versicherung – von einer umfassenden Funktionsgarantie* profitieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
* Garantieverlängerung und Funktionsgarantie bei Finanzierung und Barkauf als Versicherung. Versicherungsleistungen werden erbracht durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig; bei Leasing als Dienstleistung der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.
Die meisten Fahrzeuge in der SEAT Gebrauchtwagenbörse werden automatisch mit einer umfassenden Gebrauchtwagengarantie angeboten – für alle anderen Fahrzeuge können Sie eine Gebrauchtwagengarantie optional abschließen. Und das lohnt sich, denn mit unserer Gebrauchtwagengarantie sind Sie bei einem garantiepflichtigen Schaden vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt.